I. Geltungsbereich
Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
II. Beschränkung beim Erwerb und der Weitergabe von Eintrittskarten
- Aus Gründen der Fairness, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Eintrittskarten zu überhöhten Preisen und um eine damit verbundene Rufbeeinträchtigung des Veranstalters zu vermeiden, liegt es im Interesse des Veranstalters, den Erwerb und die Weitergabe von Eintrittskarten einzuschränken. Sie verpflichten sich, die Eintrittskarte(n) ausschließlich zum privaten Gebrauch zu erwerben und zu nutzen.
- Es ist insbesondere untersagt:
- Eintrittskarten im Rahmen einer gewerblichen oder kommerziellen Tätigkeit ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Veranstalters weiterzugeben oder zu veräußern oder im Namen eines Dritten zu erwerben;
- Eintrittskarten im Rahmen von vom Veranstalter nicht autorisierten Internetauktionen zum Verkauf anzubieten;
- Eintrittskarten ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Veranstalters an Dritte zu verkaufen, um Gewinn zu erzielen oder im Namen eines Dritten zu erwerben, um mit der Vermittlungstätigkeit für den Dritten Gewinn zu erzielen;
- Eintrittskarten zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk oder Gewinn oder Teil eines vom Veranstalter nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben und/oder zu veräußern;
- Eintrittskarten vor dem Veranstaltungsort zu verkaufen.
- Für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen diese Verbote kann der Veranstalter die Zahlung einer Vertragsstrafe verlangen, deren Höhe der Veranstalter nach billigem Ermessen festsetzen und die im Streitfall vom Gericht überprüft werden kann. Die Höhe der Vertragsstrafe richtet sich im Regelfall nach dem aktuellen Angebotspreis, mindestens jedoch nach dem Ticketkaufpreis der entgegen Ziffer II.1 angebotenen oder weitergegebenen Tickets. Die Vertragsstrafe beträgt insgesamt maximal EUR 7.500,00. Weitergehende Schadensersatzansprüche bzw. Vertragsstrafeforderungen wegen sonstiger Verstöße gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.
III. Programmänderung, Absage / Verlegung der Veranstaltung,
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Programm jederzeit zu ändern.
- Die Rückgabe von Eintrittskarten ist nur bei Absage oder Verlegung des Konzertes (bei einer Dauerkarte: vollständige Absage oder Verlegung des Festivals) möglich.
- Eine Rücknahme der Eintrittskarte und Rückzahlung des Kartenpreises ist nur bei vollständiger Absage des Konzertes gegen Rückgabe der Eintrittskarte an der entsprechenden Vorverkaufsstelle bis zwei Wochen nach dem Konzertdatum möglich (Ausschlussfrist).
- Fallen bei einem Konzert eine oder mehrere Musikgruppen aus und stellt der Veranstalter Ersatz, dann besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Kartenpreises.
- Bei räumlicher Verlegung der Veranstaltung besteht die Möglichkeit zur Kartenrückgabe innerhalb der Ausschlussfrist nur, wenn der neue Veranstaltungsraum dem Kunden unter Berücksichtigung seiner Interessen nicht zumutbar ist.
- Bei höherer Gewalt (z.B. Unwetter) besteht kein Anspruch auf Erstattung.
IV. Urheberrechte, Sicherheitsbestimmungen
- Die Künstler gestatten sowohl für den privaten, als auch für den gewerblichen Gebrauch keinerlei Audio- und/oder Videoaufnahmen. Deshalb ist das Mitbringen von Tonbandgeräten, Foto-. Film- oder Videokameras in die Veranstaltungen nicht gestattet. Das Mitbringen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen, Feuerwerkskörpern, Wunderkerzen, Laserpointern, Glas- und Plastikflaschen, sowie Dosen ist strikt untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden die Gegenstände einbehalten und die beteiligten Personen von der Veranstaltung ausgeschlossen.
- Der Veranstalter behält sich vor, einzelne Besucher und deren mitgeführte Taschen, Rucksäcke etc. bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte oder sonstiger sicherheitsrelevanter Aspekte unter Abwägung von Sicherheitsinteressen aller Besucher einerseits und dem Persönlichkeitsrecht des betroffenen Besuchers andererseits auf gefährliche Gegenstände zu untersuchen.
- Aus Sicherheitsgründen finden Videoüberwachungen statt. Es werden auf dem Festival durch den Ordnungsdienst Bodycams eingesetzt, die im Ereignisfall zum Einsatz kommen.
- Kinder können erst ab 12 Jahren und nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten und mit eigener Eintrittskarte die Abendkonzerte besuchen.
V. Haftung/ Haftungsbegrenzung
- Der Veranstalter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ohne Beschränkung für Schäden aus der auch nur fahrlässigen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden. Das gleiche gilt für die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten.
- Für sonstige Schäden ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit des Veranstalters sowie seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Die Haftung bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt unberührt.
VI. Widerrufsrecht
Es wird darauf hingewiesen, dass dem Kartenbesteller kein Widerrufsrecht des Fernabsatzvertrages nach §§ 312g Absatz 1, Nr. 9, 355 BGB zusteht.
VII. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
- Soweit es sich beim Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts.
- Ist der Kunde Kaufmann, so ist ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten Würzburg. Dies gilt im Falle von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Nichtkaufleute.
VIII. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, berührt dies die Wirksamkeit der anderen Klauseln nicht.